Mecklenburg-Vorpommern ist reich an architektonischer Vielfalt: historische Reetdachhäuser, typische Klinkerbauten, denkmalgeschützte Höfe und moderne Neubauten prägen das Bild. Viele Hausbesitzer möchten auf Solarenergie umsteigen – stoßen aber schnell auf Unsicherheiten: Darf ich überhaupt eine Photovoltaikanlage auf mein Dach bauen? Was ist mit der Ästhetik? Und welche rechtlichen Vorgaben gelten?
In diesem Beitrag erklären wir, was in MV erlaubt ist, welche Besonderheiten es gibt – und wie du auch bei besonderen Gebäudetypen wie Reetdächern oder denkmalgeschützten Häusern Solarstrom nutzen kannst.
Warum Reetdächer besonders sind
Reetdächer gehören zum kulturellen Erbe Mecklenburg-Vorpommerns. Sie sind nicht nur optisch markant, sondern auch besonders empfindlich in Bezug auf Brandschutz und Statik.
Darf man eine PV-Anlage auf ein Reetdach bauen?
Die einfache Antwort: In der Regel nicht direkt.
Brandschutz: Reet ist ein leicht entflammbarer Baustoff. PV-Anlagen erhöhen potenziell die Brandlast und können im Brandfall das Löschen erschweren.
Statik: Reetdächer sind oft nicht für die zusätzliche Last von Solarmodulen geeignet.
Bauordnung: In MV regelt die Landesbauordnung und ggf. der Denkmalschutz die Genehmigungsfähigkeit.
Alternativen für Reetdach-Häuser
Freiflächen-PV im Garten (wenn vorhanden und genehmigungsfähig)
Indach-Systeme auf Nebengebäuden mit klassischer Dacheindeckung
Stele- oder Carportlösungen mit Solardach
Klinkerbauten sind in MV weit verbreitet – besonders in Dörfern, Kleinstädten und Randlagen. Anders als Reetdächer stellen sie baulich meist keine Hürde dar. Wichtig sind:
Tragfähigkeit des Daches prüfen lassen
Ausrichtung und Neigung optimieren
Dachdeckung und Durchdringung fachgerecht ausführen lassen
Die Optik spielt bei Klinkerhäusern eine untergeordnete Rolle, solange das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Je nach Dachneigung sind auch Ost-West- oder Flachdach-Anlagen gut möglich.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Wenn dein Haus unter Denkmalschutz steht – ganz oder teilweise – brauchst du in der Regel eine Genehmigung der Denkmalbehörde, bevor du eine PV-Anlage installieren darfst.
Genehmigungspflichtig sind:
Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes
Veränderungen an Dachform, Material oder Struktur
Wie lässt sich PV dennoch umsetzen?
Indach-Systeme oder Ziegel-ähnliche PV-Module: Diese fügen sich besser ins Gesamtbild ein.
Montage auf Rückseiten oder Nebengebäuden: Häufig akzeptieren Behörden eine „nicht einsehbare“ Montage.
Abstimmung mit dem Denkmalschutz frühzeitig einplanen
📌 Praxisbeispiel: Ein Bauernhof in der Nähe von Greifswald erhielt eine Genehmigung für eine PV-Anlage auf der rückwärtigen Scheune, obwohl das Wohnhaus denkmalgeschützt war – ein typischer Kompromiss.
Auch außerhalb des Denkmalschutzes kann es Vorgaben geben:
Bauanzeigepflicht oder Baugenehmigungspflicht: In MV ist eine PV-Anlage auf Wohnhäusern i. d. R. verfahrensfrei – solange das Dach nicht wesentlich verändert wird.
Gestaltungssatzungen: In Neubaugebieten oder historischen Ortskernen kann es Einschränkungen geben.
Nachbarrecht & Blendwirkung: Anlagen dürfen keine unzumutbare Blendung verursachen – z. B. auf Nachbarterrassen oder Fenster.
Am besten: vorab mit dem Bauamt sprechen, insbesondere bei Sonderformen, Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern.
Die Integration von Photovoltaik in die architektonische Vielfalt Mecklenburg-Vorpommerns ist herausfordernd – aber nicht unmöglich. Besonders für historische oder schützenswerte Gebäude braucht es Fingerspitzengefühl, gute Beratung und gegebenenfalls behördliche Zustimmung.
Auf einen Blick:
✅ Klinkerbauten: meist problemlos
⚠️ Reetdächer: direkte Montage in der Regel nicht möglich
🔒 Denkmalschutz: erfordert Genehmigung und individuelle Lösungen
📞 Frühzeitige Beratung bei Bauamt & Fachbetrieb ist entscheidend